Öffentliches Verfahrensverzeichnis
gemäß § 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage und Ihr Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen. Die Gewährleistung des Datenschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehen.

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle: Glückauf-Apotheke
2. Inhaberin und Leiterin: Jutta König
3. Beauftragter für den Datenschutz Wolfgang König-Mönnich
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Glückauf-Apotheke
Gerhardstraße 50
31241 Ilsede

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Betrieb einer Apotheke mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Abrechnung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Versorgung von Kunden mit medizinischen Produkten sowie Beratung und Kontrolle bezüglich der Medikamentierung.
Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten:

Patienten, Lieferanten, Mitarbeiter.
Im Bereich der Personalverwaltung werden zusätzlich Angaben zur Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Bankverbindung, Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen gespeichert.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Interne Mitarbeiter, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Informationsprozesse beteiligt sind,
Externe Stellen entsprechend § 11 BDSG (Dienstleistungsunternehmen) wie z.B. Krankenkassen und Abrechnungsstellen,
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten, z.B. Sozialversicherungsträger.  
8. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Auftragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten ist nicht geplant.
zum Impressum